Fotoagentur und Produktion

AGBs

Allgemeine Lieferungs- und Geschäftsbedingungen (auch für Archivzwecke)

A    Allgemeines

1. Alle Angebote, Lieferungen und die Vergabe von Nutzungsrechten erfolgen ausschliesslich freibleibend und nicht exklusiv zu den nachstehenden Geschäftsbedingungen.

2. Abweichende Geschäftsbedingungen des Bestellers gelten nur bei schriftlicher Bestätigung durch die Agentur. Geschäftsbedingungen des Bestellers, auf die in Bestellformularen, Lieferbestätigungen o. ä. verwiesen wird, wird hiermit widersprochen

3. Eine Ablehnung unserer Lieferbedingungen erlangt nur durch umgehende Rücksendung des gelieferten Bildmaterials innerhalb von 48 Stunden Gültigkeit.

4. Reklamationen, den Inhalt der Sendung betreffend, ist innerhalb von 48 Stunden nach Empfang telefonisch mitzuteilen und binnen einer Woche in schriftlicher Form einzureichen. Das gilt auch für den qualitativen Zustand des Bildmaterials. Bei unterlassener sofortiger Reklamation ist eine Haftung unsererseits für evtl. bereits entstandene Kosten ausgeschlossen.

5. Der Besteller hat bei der Bestellung, spätestens jedoch vor der technischen Nutzung der Bilder, die Art der beabsichtigten Nutzung anzugeben. Entsprechend den Abgaben des Bestellers erklärt die Agentur ihr Einverständnis zur Nutzung des gelieferten Bildmaterials.

Entsprechen die Angaben des Bestellers nicht das Nutzungsart, gilt das Nutzungseinverständnis als nicht erteilt, und die Agentur ist von Schadenersatzansprüchen Dritter freigestellt

6. Geliefertes Bildmaterial bleibt stets Eigentum der Agentur. Es wird ausschliesslich zum Erwerb von Nutzungsrechten im Sinne des Urheberrechts vorübergehend zu der auf dem Lieferschein angegebenen Nutzungsart innerhalb der genannten Frist zur Verfügung gestellt.

7. Bilder, an denen der Besteller vereinbarungsgemäss ein Nutzungsrecht durch Zahlung eines Nutzungshonorars erworben hat, ohne es zu nutzen, sind innerhalb von drei Monaten, gerechnet vom Datum der Honorarrechnung, zurückzugeben.           8. Durch die Leistung von Schadenersatz und / oder die Zahlung sonstiger Kosten und Gebühren, welche nach diesen Bedingungen berechnet werden, erwirbt der Besteller weder Eigentum noch Nutzungsrechte am Bildmaterial der Agentur.

 

B  Honorare

1. Jede Nutzung unseres Bildmaterials ist honorarpflichtig. Dies gilt auch bei Verwendung eines Bildes als Vorlage für Zeichnungen, Karikaturen, nachgestellten Fotos, bei Verwendung für Layoutzwecke und Kundenpräsentation sowie bei Verwendung von Bilddetails, die mittels Montagen, Fotocomposing, elektronischen Bildträgern oder ähnlichen Techniken Bestandteil eines neuen Bildwerkes werden.

2. Honorare sind vor Verwendung zu vereinbaren. Sie richten sich nach Medium, Art und Umfang der Nutzung, die uns anzugeben sind. Erfolgt kein Honorarangebot durch den Besteller, wird automatisch nach unseren jeweils geltenden Honorarsätzen berechnet.

Macht der Besteller keine genauen Angaben, ist die Bildagentur berechtigt, ein Pauschalhonorar anzusetzen. Im Übrigen gelten zur Bemessung des Honorars die jeweils als üblich ermitteltenden Honorare der Mittelstandsgemeinschaft Foto-Marketing, veröffentlicht in der Publikation “Bildhonorare“.

Alle Honorarangaben in Angeboten, Preislisten und sonstigen Unterlagen verstehen sich stets netto ohne Mehrwertsteuer und Künstlersozialversicherungs-Abgabe.

3. Für Fotomodell-, Luft-, Unterwasser-, Expeditionsaufnahmen und sonstige unter ungewöhnlichen Umständen und Kosten entstandene Fotos wird grundsätzlich ein Aufschlag zum Grundhonorar des jeweiligen Verwendungszweckes berechnet.

4. Die Honorare gelten nur für die einmalige Nutzung für den angegebenen Zweck, den genannten Umfang und den vereinbarten Sprachraum. Jede weitere Nutzung ist erneut honorarpflichtig und bedarf unserer vorherigen schriftlichen Zustimmung. Die Nutzungsdauer bei Verwendung in Büchern ist auf 5 Jahre begrenzt.

5. Wird ein bebildertes Objekt (wie z. B. ein Buch, ein Plattencover, ein Prospekt etc.) in einem neuen Medium abgebildet, so ist für das darauf erkennbare Fotomotiv erneut Honorar fällig, unabhängig vom bereits honorierten Nutzungsrecht für das gleiche Bild im ursprünglichen Verwendungszusammenhang. Dies gilt insbesondere bei der Nutzung zu Werbezwecken. Der Verwender hat die Bildagenturüberden neuen Verwendungszweck zu informieren und sich die Zustimmung zur Nutzung erteilen zu lassen,

6. Bei unberechtigter Verwendung oder Weitergabe unseres Bildmaterials wird vorbehaltlich weiterer Schadensersatzansprüche ein Mindesthonorar in Höhe des fünffachen Nutzungshonorars fällig.

7. Exklusivberichte oder Sperrfristen müssen gesondert vereinbart werden und bedingen mindestens einen Aufschlag von

100% des jeweiligen Grundhonorars.

8. Honorare werden spätestens drei Monate nach der vom Besteller bekundeten Verwendungsabsicht zur Zahlung fällig, auch wenn die Veröffentlichung oder sonstige Nutzung bis zu diesem Zeitpunkt noch nicht erfolgte.

9. Zur Veröffentlichung angenommene Bilder werden ohne Berechnung von Blockierungskosten höchstens 90 Tage ab Lieferdatum zur Verfügung gestellt (siehe auch Rubrik C “Gebühren und Kosten“). Ausnahmen müssen im Einzelfall vereinbart werden.

10. Falls die vorgesehene Veröffentlichung oder sonstige Verwendung nicht erfolgt, kann ein bereits gezahltes Honorar nicht zurückerstattet werden.

11. Honorarzahlungen müssen immer unter Angabe der Kundennummer, Bildnummer (Bildzahl) und dem Namen des Urhebers geleistet werden. Ohne diese Angaben wird eine zusätzliche Bearbeitungsgebühr erhoben, die sich nach dem Umfang des zusätzlichen Aufwandes richtet.

C  Gebühren, Kosten

1. Für alle Bildlieferungen werden Bearbeitungskosten und Versandkosten berechnet, die sich aus Art und Umfang des entstandenen Aufwandes ergeben. Eine Verrechnung mit eventuellen Nutzungshonoraren kann nicht erfolgen. Mit der Bezahlung der Bearbeitungskosten erwirbt der Besteller weder Nutzungs- noch Eigentumsrechte.

2. Mit der Lieferung von bestellten Bildern wird ein Leihverhältnis begründet, das innerhalb, der auf dem Lieferschein, eingeräumten Rückgabefrist kostenfrei ist.

Ab Rückgabedatum werden für nicht zur Verwendung kommende Bilder Blockierungskosten gemäß der gesonderten Rubrik “Kosten“ fällig, Dies gilt auch für freie Angebote, wenn der Empfänger der Sendung ständiger Abnehmer von treu angebotenem Bildmaterial ist.

Für zur Verwendung vorgesehene Bilder, die länger als 90 Tage ab Lieferdatum beim Besteller verbleiben, werden zusätzlich zum Nutzungshonorar ab dem 91. Tag bis zum Datum der Rückgabe ebenfalls die entsprechenden Blockierungskosten erhoben.

3. Für beschädigte oder nicht zurückgegebene Bildvorlagen ist Schadensersatz nach angefügter Gebührenstaffelung zu leisten. Bei Totalverlust gilt eine Schadensersatzsumme von EUR 500,- pro Bild als vereinbart, ohne dass die Bildagentur die Höhe des Schadens im Einzelnen nachzuweisen hat. Diese Summe errechnet sich aus dem Wegfall weiterer Nutzungsmöglichkeiten.

Dem Besteller bleibt es vorbehalten, im Einzelfall einen etwaigen geringeren Schaden nachzuweisen.

Weitergehende Schadensersatzansprüche sowie Blockierungskosten bleiben uns vorbehalten. Uns vom

Schadensersatzpflichtigen für beschädigte oder verlorene Bildvorlagen angebotene Ersatzduplikate werden nicht akzeptiert. Im Übrigen gelten im Einzelnen die Verlustgebühren gemäss der gesonderten Rubrik “Gebühren.

4. Werden als verloren gemeldete und berechnete Bildvorlagen innerhalb eines Jahres nach Lieferung aufgefunden und

zurückgegeben, so vergüten wir ein Drittel der Schadensersatzgebühr.

5. Mit Bezahlung eines Schadensersatzbetrages erwirbt der Besteller keine Nutzungsrechte und kein Eigentum an dem

betreffendem Bildmaterial.

D Verfügungsbeschränkung, Haltung- Verwertungs- und Urheberrechte

1. Alle Bildvorlagen sind wie Originale zu behandeln. Grundsätzlich wird nur das Nutzungsrecht am fotografischen Urheberrecht übertragen. Das gilt insbesondere für Bildvorlagen, die vom Bildinhalt her, einem weiteren Urheberschutz unterliegen (z. B. Werke der bildenden und darstellenden Kunst). Die Ablösung den weiteren Urheberrechte sowie die Einwirkung von Veröffentlichungsgenehmigungen bei Sammlungen, Museen usw. obliegt dem Verwender.

Die Fotos werden von uns nur zur vertragsgemässen Nutzung zur Verfügung gestellt und sind nach erfolgter Verwendung sofort wieder zurückzugeben. Die vertraglich eingeräumten Rechte gelten nur für die einmalige Verwendung im vereinbarten Umfang. Wiederholungen oder sonstige Ausweitungen der ursprünglich eingeräumten Nutzungsrechte sind nun mit unserer vorherigen Zustimmung erlaubt. Unsere vorherige Zustimmung ist insbesondere im Falle einer beabsichtigten werblichen Nutzung des Bildmaterials einzuholen. Soweit bei einer werblichen Nutzung Persönlichkeitsrechte einer abgebildeten Person verletzt werden können, obliegt die Einholung der Zustimmung der abgebildeten Person dem Bestellen. Kommt es auf Grund einer nicht eingeholten  Zustimmung zu Schadensersatzansprüchen der verletzten Person, hat der Besteller die Agentur von diesen Schadensersatzansprüchen frei zu halten.

Unsere Zustimmung zur Übertragung von Nutzungsrechten ist auch dann nicht entbehrlich, wenn die Übertragung im Rahmen der Gesamtveräußerung eines Unternehmens oder der Veräußerung von Teilen eines Unternehmens erfolgte (§ 34 Abs. 3 Urheberrechtsgesetz); diese Klausel ist als gesonderte Vereinbarung gemäß § 34 Abs. 4 Urheberrechtsgesetz anzusehen.

2. Eine Entstellung des Urheberrechtlich geschützten Werkes durch Abzeichnen, Nachfotografieren, Fotocomposing oder elektronische Hilfsmittel ist nicht gestaltet. Ausnahmen bedürfen einer gesonderten Vereinbarung.

Bei Verstößen hiergegen ist die Bildagentur berechtigt. das Fünffache des für die Verwendungsart üblichen Honorars gemäß den Honorarempfehlungen der Mittelstandsgemeinschaft Foto-Marketing oder des ursprünglich vereinbarten Honorars zu berechnen.

Tendenzfremde Verwendung und Verfälschung in Bild und Wort sowie Verwendungen. die zur Herabwürdigung abgebildeter Personen führen können, sind unzulässig und machen den Verwender schadenersatzpflichtig.

Dia-Duplizierung und Internegative, Reproduktionen und Vergrösserungen für Archivzwecke des Kunden sowie Weitergabe an Dritte sind nicht gestattet. Sonderfälle bedürfen unserer schriftlichen Genehmigung. Wird hiergegen verstoßen, so ist die Agentur berechtigt, einen Schadenersatzbetrag von bis zu EUR 500,- zu verlangen, wobei es ihr freisteht, im Einzelfall auch einen höheren Schaden geltend zu machen.

Der Besteller ist verpflichtet, uns ohne Aufforderung Auskunft zu erteilen, ob und in welchem Umfang er ohne unsere Genehmigung duplizieren oder sonstige Vorlagen für eigene Archivzwecke gefertigt hat. Alle mit oder ohne Genehmigung der Agentur angefertigten Kopien etc. sind nach Verwendung der Bildagentur auszuhändigen.

4. Der Verwender ist zur Beachtung der publizistischen Grundsätze des Deutschen Presserates (Pressecodex) verpflichtet. Der Verwender bzw. Besteller trägt die Verantwortung für die Betextung, Für eine Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts oder des Urheberrechts durch eine abredewidrige oder sinnentstellende Verwendung in Bild und Text übernehmen wir keine Haftung. Bei Verletzung solcher Rechte ist allein der Verwender etwaigen Dritten gegenüber schadensersatzpflichtig.

5. Die Veröffentlichung von Abbildungen bekannter Persönlichkeiten kann nun mit deren Namen und nur redaktionell erfolgen.

6. Wir können keine Schadensersatzanforderungen übernehmen, die sich aus der Verwendung unserer Bilder etwa ergeben sollten. Der Verantwortliche des jeweiligen Druckwerkes oder sonstigen Mediums trägt in jedem Falte die völlige Verantwortung selbst, auch die aus dem Recht am eigenen Bild und der Verwendung des überlassenen Bildmaterials für werbliche Zwecke ohne die vorherige Einholung unserer Zustimmung im Hinblick auf eine etwaige Verletzung von Persönlichkeitsrechten der abgebildeten Personen.

7. Die Weitergabe des Bildmaterials oder von Nachdruckrechten an Drille bedarf eines separaten Vertrages mit der Bildagentur.

8. Wir behalten uns die Übertragung von Zweitrechten an Verwertungsgesellschaften ausdrücklich vor und erkennen Klauseln, nach denen mit der Annahme eines Honorars die Wahrnehmung weiterer Rechte ausgeschlossen sein sollte, nicht an.

9. Der Besteller haftet der Bildagentur gegenüber bis zum unversehrten Eintreffen der Bilder. Auch wenn die Fotos vom Besteller an Dritte weitergegeben werden. Dies gilt auch, wenn die Bilder auf Wunsch des Bestellers, von der Bildagentur an einen Dritten gesandt werden.

10. Das Versandrisiko für die Rücksendung trägt der Rücksender. Kosten und Gefahr vollständiger ordnungsgemäßer Rücksendung sowie für unsachgemäße oder mangelhafte Verpackung liegen beim Besteller und verpflichten diesen bei Verlust oder Beschädigung zu Schadenersatz, auch wenn die Rücksendung an die Bildagentur durch Beauftragte Dritte des Bestellers vorgenommen wird. Als unvollständig werden auch das Fehlen von Bildmasken und Beschriftungen betrachtet, etwaige Verwaltungskosten unsererseits gehen zu Lasten des Bestellers.

E    Urheberrecht, Belegexemplar

1. Wir verlangen unter Hinweis auf § 13 UrhG ausdrücklich einen Agentur- und Urhebervermerk, und zwar in einer Weise, dass kein Zweifel an der Zuordnung zum jeweiligen Bild bestehen kann. Sammelbildnachweise reichen in diesem Sinne nur aus, sofern sich aus diesen ebenfalls die zweifelsfreie Zuordnung zum jeweiligen Bild vornehmen lässt.

Ausserdem ist uns bei der Abrechnung genau anzugeben, welches Bild in welcher Publikation an welcher Stelle verwendet wurde. Unterbleibt die Namensnennung, so haben wir Anspruch auf Schadensersatz in Form eines Zuschlages von 100 % zum jeweiligen Nutzungshonorar zuzüglich eventueller Verwaltungskosten. Der Verwender hat die Bildagentur von aus der Unterlassung der Urhebervermerke resultierenden Ansprüchen Dritter freizustellen.

2. Dies gilt auch für Werbung, Einblendungen in Fernsehsendungen und Filmen und anderer Medien, falls keine ausdrückliche Sondervereinbarung getroffen wurde.

3. Soweit vorstehend nicht besonders aufgeführt, unterliegt jegliche Nutzung den Bestimmungen des deutschen Urheberrechtsgesetzes.

4. Von jeder Veröffentlichung im Druck sind uns gemäss § 25 VerlagsG mindestens zwei vollständige Belegexemplare unaufgefordert und kostenlos zuzuschicken.

F    Zahlungsbedingungen, Gerichtsstand, Sonstiges

1. Unsere Rechnungen sind stets netto innerhalb 30 Tagen zahlbar.

2. Gerichtsstand und Erfüllungsort ist für beide Teile ausschliesslich Berlin.

3.   Auch bei Lieferungen ins Ausland gilt deutsches Recht als vereinbart.

4. Sollte eine Bestimmung dieser Lieferungs- und Geschäftsbedingungen nichtig sein, so wird die Gültigkeit der

Übrigen Bestimmungen davon nicht berührt.

Kosten, Gebühren:

1. Blockierungskosten bei Überschreitung der kostenlosen Ausleihfrist

pro Stück und Tag bei Colordias, Farbvortagen und -negativen     EUR      1, -

2. Ersatzansprüche bei Verlust oder Beschädigung (vergleiche Rubrik C “Gebühren. Kosten  .

     Colordias, Farbvorlagen, Negative:

a) Leichte Beschädigung, die eine weitere Verwendung erlaubt EUR 200. -

b) Starke Beschädigung, die eine beschränkte Weiterbearbeitung erlaubt   EUR 300. -

C) Verlust/Totalbeschädigung pro Dia ab EUR 500. -

3. Bearbeitungskosten für Auswahlsendungen ab EUR  45. -

     Die Bearbeitungskosten richten sich nach dem Umfang des Auftrages und der dazu erforderlichen Recherche

4.   Layout- und Präsentationsgebühren   ab EUR 75, -

5.   Unsere Nutzungshonorare und -konditionen orientieren sich an den üblichen “Bildhonoraren“ der MFM

 

 

Diese AGBs gelten, sofern anwendbar, auch für digital übermittelte -, vom Kunden heruntergeladenen

und auf CD-ROM / DVD gebrannte Bilddaten.

Agentur PPW – MAX KOHR , Berlin , April 2006

 

 

 

[Home] [Willkommen] [Profil] [Impressum] [Bild-Bestellung] [AGBs] [Musik] [Studio & Location] [People] [Abenteuer & Reisen] [TV-Produktion] [Pflanzen (neu)] [Aktuelles]